Bannlegung

Bannlegung
Bannlegung f объявле́ние ле́са запове́дником

Allgemeines Lexikon. 2009.

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  • Bannlegung — von an Eisenbahnen gelegenen Wäldern, nach österreichischem Recht der Inbegriff der Beschränkungen des Wirtschaftsbetriebs, die dem Waldeigentümer durch die Verwaltungsbehörde zum Schutz des Eisenbahnbetriebs auferlegt werden. Durch die B. wird… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Anlieger — Anlieger, Anrainer, Angrenzer, Adjazenten (borderings, adjacents; riverains; confinanti, vicinanti) einer Eisenbahn sind die Besitzer von Grundstücken, die einer Eisenbahn benachbart sind. Aus der Nähe einer Eisenbahn können sich für die… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Baurecht — in Eisenbahnsachen, der Inbegriff der beim Eisenbahnbaue zu beachtenden materiellrechtlichen und formellen Vorschriften. A. Materielles Eisenbahnbaurecht. Seine Normen sind im wesentlichen, wie sich aus der geschichtlichen Entwicklung der… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Sicherheitsstreifen — Sicherheitsstreifen, Schutzstreifen (safety belt, protection strip; bande de sureté; zona di preservazione), sind allgemeine Begriffe für alle in der Umgebung des Bahnkörpers vorzusehenden Schutzflächen, teils zur Sicherung für die Bahnen gegen… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Waldschutzstreifen — s. Bannlegung und Sicherheitstreifen …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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